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Kontrollen, die Sie
sicher machen
Kontakt
Tel: 031 321 33 96
Fax. 031 321 37 79
Periodische Kontrollen
Gemäss den Bestimmungen der Verordnung über Niederspannungsinstallationen (NIV) müssen alle Eigentümer ihre Installationen regelmässig von einer unabhängigen Kontrollstelle kontrollieren lassen. Je nach Nutzungsart und Gefährundspotential jeweils nach ein, fünf, zehn oder zwanzig Jahren sowie bei Eigentümerwechsel. Wir erbringen Ihnen diese Dienstleistung gerne als kompetenter, neutraler Partner.
Ihre Vorteile:
Sie erhalten den Sicherheitsnachweis gemäss Art. 36 der Verordnung über Niederspannungsinstallationen (NIV) mit Messprotokoll und damit die Bestätigung, dass Ihre elektrischen Anlagen sicher und technisch in Ordnung sind.

