Schluss- und Abnahmekontrollen
Schluss- und Abnahmekontrollen

Gemäss den Bestimmungen der Verordnung über Niederspannungsinstallationen (NIV) müssen alle elektrische Installationen, deren Kontrollperiodizität weniger als 20 Jahre beträgt, nach Fertigstellung der Elektroinstallationsfirma durch ein unabhängiges Kontrollorgan abgenommen werden.

Warum muss ich eine Abnahmekontrolle machen?

Elektrizität kann bei unsachgemässer Anwendung zu Unfällen und Brandfällen führen. Daher müssen nach Elektrizitätsgesetz elektrische Installationen entsprechend den Regeln der Technik erstellt, geändert, in gutem Zustand gehalten und kontrolliert werden.  

Übernimmt der Eigentümer vom Installateur eine Elektroinstallation, so muss er gemäss der Niederspannungs-Installations-Verordnung des Bundesrates (NIV) im Zeitraum von sechs Monaten eine Abnahmekontrolle durch eine unabhängige Kontrollstelle durchführen lassen. Der entsprechende Sicherheitsnachweis ist anschliessend dem zuständigen Energieversorgungsunternehmen einzureichen. Von dieser Kontrollpflicht ausgenommen sind   Installationen im Wohnungsbau.  

Unsere Leistungen

Wir von der energiecheck erbringen für Sie diese Dienstleistung als kompetenter Partner. Mit unserer Abnahmekontrolle erhalten Sie die Bestätigung, dass die von Ihnen in Auftrag gegebenen Installationen qualitativ einwandfrei und nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt worden sind oder welche Mängel allenfalls vorliegen. Unser Unternehmen ist vom Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung als Inspektionsstelle nach EN 45004 (SN EN ISO/IEC 17020 ) akkreditiert. Wir sind wie das Eidgenössische Starkstrominspektorat berechtigt, selbst besonders anspruchsvolle Elektroinstallationen zu kontrollieren.

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