Gemäss den Bestimmungen der Verordnung über Niederspannungsinstallationen (NIV) müssen alle Eigentümer ihre Installationen regelmässig von einer unabhängigen Kontrollstelle kontrollieren lassen. Je nach Nutzungsart und Gefährundspotential jeweils nach ein, fünf, zehn oder zwanzig Jahren sowie bei Eigentümerwechsel. Wir erbringen Ihnen diese Dienstleistung gerne als kompetenter, neutraler Partner.
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Elektrizität ist sicher, wenn elektrische Einrichtungen und Installationen professionell erstellt, fachgerecht unterhalten und kontrolliert werden. Für diese Sicherheitskontrollen ist seit dem 1. Januar 2002 der Eigentümer der Installation gemäss NIV selbst verantwortlich. Unsere Mitarbeitenden sind bestens dafür ausgebildet, diese Sicherheitsprüfungen für Sie komplett durchzuführen. Insbesondere auch an akkreditierten Anlagen mit hohem Risikopotential.
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