Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der energiecheck bern ag

1. Anwendungsbereich und Geltung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über die Erbringung von Leistungen durch die energiecheck bern ag (nachfolgend „ecb“ genannt) an ihre Vertragspartner (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet).

1.2 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten diese AGB für Verträge sämtlicher Leistungen der ecb (Dienstleistungen und Produkte) unabhängig von ihrer Rechtsnatur, insbesondere für Verträge über die Erbringung von Sicherheitskontrollen von Elektro-, Gas- sowie Wasser-Installationen und -anlagen, Messdienstleistungen und Beratungen im Energiebereich so­wie Schulungen über Installationsnormen und Arbeitssicherheit in Elektroanlagen. Auf alle Ver­träge, welche eine Bildungsdienstleistung (Schulung, Kurs, Workshop etc.) der ecb zum Gegen­stand haben, gelangen ergänzend die „Besonderen Bedingungen für Kurse und Schulun­gen der ecb“ zur Anwendung.

1.3 Die vorliegenden AGB finden auch auf Verträge zwischen den Niederlassungen der ecb und deren Kunden Anwendung.

1.4 Diese AGB bilden integrierender Bestandteil des zwischen der ecb und dem Kunden abgeschlos­senen Individualvertrages und anderer Vereinbarungen dieser Parteien. Sie sind ebenfalls Be­standteil der Offerte respektive der Auftragsbestätigung der ecb.

1.5 Dem Kunden werden die vorliegenden AGB im Rahmen der Offerte oder, falls eine solche fehlt, im Rahmen der Auftragsbestätigung kundgetan. In jedem Fall hat der Kunde die Möglichkeit, die AGB auf der Website der ecb einzusehen und herunterzuladen.

1.6 Mit Einreichung der Bestellung oder, falls ein solches fehlt, spätestens mit Annahme der Auftrags­bestätigung respektive Unterzeichnung des Individualvertrages anerkennt der Kunde die Anwen­dung der vorliegenden AGB.

1.7 Die Geltung einzelner Bestimmungen dieser AGB kann durch Individualabrede ausgeschlossen werden.

1.8 Von diesen AGB abweichende oder diesen widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht zum Bestandteil des vertraglichen Verhältnisses zwischen der ecb und dem Kunden, wenn die ecb ihnen nicht ausdrücklich wider­spricht oder in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die vertraglichen Leistungen gegenüber Letzterem vorbehaltlos erbringt. Dasselbe gilt für die vorbe­haltlose Entgegennahme von Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere Bedin­gungen des Kunden werden ausschliesslich dann zum Vertragsbestandteil, wenn die ecb diesen schriftlich zustimmt.

2. Angebot

2.1 Die ecb kann ihre Angebote dem Kunden mündlich oder schriftlich unterbreiten. Auf Wunsch des Kunden erfolgt die Offerte schriftlich.

2.2 Angebote der ecb sind ab Ausstellungsdatum jeweils 30 Tage gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2.3 Einladungen der ecb zu Bildungsveranstaltungen (Schulung, Workshop, Kurs etc.) gelten nicht als verbindliches Angebot, sondern stellen eine Einladung zur Offertstellung dar. Dies gilt auch für je­ne in digitaler Form, welche auf der Website der ecb abrufbar sind.

2.4 Bei Werbe- und Informationsprospekten handelt es sich nicht um Angebote der ecb.

2.5 Preislisten der ecb stellen kein Angebot dar und enthalten lediglich Richtpreise zur Informierung des Kunden. Verbindlich sind die individuell offerierten resp. vereinbarten Preise unter Vorbehalt von

Preisanpassungen gem. Ziff. 6.7, Ziff. 6.8 und Ziff. 6.9 dieser AGB sowie infolge ausserordent­licher Umstände.

3. Vertragsschluss

3.1 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Vertragsparteien einen schriftlichen Vertrag unter-zeichnet haben.

3.2 Ebenfalls kommt es mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme der Offerte durch den Kunden zum Vertragsschluss (Auftragserteilung). Dasselbe gilt, wenn die ecb eine Bestellung des Kunden mündlich oder schriftlich bestätigt (Auftragsbestätigung).

4. Vertragsgegenstand

4.1 Art und Umfang der Arbeiten werden in der Offerte bzw. der Auftragsbestätigung oder in einem In­dividualvertrag definiert.

4.2 Der Vertragsgegenstand kann nur durch schriftliche Abrede geändert oder erweitert werden.

5. Arbeitsausführung

5.1 Die ecb verpflichtet sich zu einer sorgfältigen, getreuen und sachkundigen Vertragserfüllung und garantiert, dass alle erbrachten Leistungen dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

5.2 Die ecb erfüllt die Leistung grundsätzlich persönlich.

5.3 Der Kunde hat der ecb rechtzeitig alle für die Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Vorgaben bekannt zu geben. Er zeigt insbesondere sofort alle Umstände an, welche die Arbeiten der ecb erschweren, verzögern oder verunmöglichen könnten.

5.4 Der Kunde gewährt der ecb den notwendigen Zugang zu seiner Liegenschaft, seinen Räum­lichkeiten und technischen Einrichtungen. Er stellt der ecb die erforderlichen Einrichtungen, Doku­mentationen und andere Hilfsmittel zur Verfügung. Energiekosten, welche durch vertragsgemässe Kontrollen und Messungen der ecb an Anlagen bzw. Installationen entstehen, trägt der Kunde selbst.

5.5 Vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderslautenden Vereinbarung ist die ecb nicht verpflichtet, die vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen sowie die erteilten Anweisungen auf ihre sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Die ecb darf davon ausgehen, dass Unterlagen, Informationen und Anweisungen des Kunden vollständig sowie sachlich und inhaltlich richtig sind.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Die ecb erbringt ihre Leistungen zu Pauschal- bzw. Globalpreisen oder nach Aufwand im Stunden­ansatz. Im Angebot resp. in der Auftragsbestätigung werden die Kostenarten und Kostensätze auf­geführt.

6.2 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Währung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

6.3 Auf allen Preisen wird die gültige Mehrwertsteuer erhoben. Diese wird jeweils separat ausgewie­sen.

6.4 Die ecb kann vom Kunden vor oder während der Leistungserbringung eine Anzahlung oder Ab­schlagszahlung verlangen.

6.5 Vereinbarte Pauschalpreise beinhalten auch die Nebenkosten wie Fahrtspesen, Sekretariatsarbei­ten und Sozialleistungen, sofern nicht ausdrücklich das Gegenteilige vereinbart wurde. Bei Ver­gütung nach Aufwand oder entsprechender Vereinbarung sind Fahrtspesen nicht in der Vergütung enthalten und werden mit einem Ansatz von CHF 1.- pro km in Rechnung gestellt.

6.6 Auf Wunsch des Kunden ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten erbrachte Leistungen werden inklusive allfälliger Gebühren und den gesetzlichen Zuschlägen in Rechnung gestellt.

6.7 Vom Angebot bzw. Vertrag nicht erfasste, zusätzlich erbrachte Leistungen (Extrafahrten zu Kon­trollobjekten, Nachträge, Zusatzarb­eiten, Änderungen und Mehrleistungen) werden dem Kunden nach Aufwand (Stundenansatz) in Rechnung gestellt. Die Vereinbarung einer Pauschal­vergütung bleibt vorbehalten.

6.8 Allfällige Mehrkosten für Reisezeit, Reisekosten, Übernachtung, Verpflegung, Materialbedarf und Wartezeit sowie ausfallende Arbeitszeit, verursacht durch bauseitig und bzw. oder kundenseitig veranlasste, nicht vorhergesehene Unterbrechungen der Arbeiten, werden dem Kunden in Rech­nung gestellt.

6.9 Sollten neue öffentliche Abgaben und Gebühren eingeführt oder bestehende erhöht werden, so ist die ecb jederzeit berechtigt, die offerierten bzw. vertraglich vereinbarten Entgelte entsprechend zu erhöhen.

6.10 Preisänderungen werden dem Kunden in der Regel mitgeteilt. Die Nichtmitteilung zusätzlicher Kosten an den Kunden bedeutet nicht, dass die ecb auf die Geltendmachung einer Mehrvergütung verzichtet.

6.11 Sofern nicht anders vereinbart ist, stellt die ecb die angefallene Vergütung nach Erbringung der vereinbarten Leistung bzw. bei Daueraufträgen monatlich in Rechnung.

6.12 Die Zahlungsfrist beträgt rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum. Es kann auch eine kürzere Zah­lungsfrist vereinbart werden.

7. Zahlungsverzug

7.1 Nach Ablauf der Zahlungsfrist gem. Ziff. 6.12 dieser AGB gerät der Kunde automatisch und ohne schriftliche Mahnung in Verzug und schuldet der ecb einen Verzugszins in der Höhe von 5% per annum.

7.2 Nach Eintritt des Zahlungsverzuges verschickt die ecb mindestens eine schriftliche Mahnung. Für jede Mahnung werden dem Kunden Mahnspesen in der Höhe von CHF 50.- in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten.

7.3 Wenn eine (An- oder Abschlags-)zahlung nicht fristgemäss geleistet wird, ist die ecb berechtigt, am Vertrag festzuhalten, jedoch ihre Leistungen vorübergehend einzustellen bzw. nicht zu begin­nen, oder aber vom Vertrag zurückzutreten. In beiden Fällen bleiben Schadenersatzansprüche vorbehalten.

8. Ausführungstermine und -fristen

8.1 Ausführungstermine und -fristen werden individuell vereinbart. Sie sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

8.2 Die Einhaltung verbindlicher Ausführungstermine und -fristen bedingt die Erfüllung einer allfällig vereinbarten Vorauszahlungspflicht durch den Kunden.

8.3 Die Einhaltung verbindlicher Ausführungstermine und -fristen setzt die rechtzeitige Abklärung und Übergabe von allen technischen Ausführungsunterlagen, die Einhaltung vereinbarter und gesetz­licher Pflichten seitens des Kunden sowie die rechtzeitige Fertigstellung allfälliger bauseitiger Vor- und Nebenarbeiten voraus.

8.4 Die ecb ist verpflichtet, den Kunden über eine Verzögerung so rasch als möglich zu informieren und diese zu begründen.

8.5 Bei Nichteinhaltung eines verbindlichen Ausführungstermins oder Überschreitung einer verbindli­chen Ausführungsfrist hat der Kunde der ecb eine angemessene Nachfrist anzusetzen.

8.6 Eine begründete, unverschuldete Nichteinhaltung eines verbindlichen Ausführungstermins oder Überschreitung einer verbindlichen Ausführungsfrist gewährt dem Kunden nicht das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

9. Gewährleistung

9.1 Für Werke und Produkte der ecb gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

9.2 Zugesicherte Eigenschaften werden von der ecb nur ausdrücklich schriftlich vereinbart.

9.3 Der Kunde hat das Werk bzw. Produkt innert 10 Werktagen ab dessen Übergabe zu prüfen und allfällige Mängel der ecb schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er die Mängelrüge innert dieser Frist, so gilt das Werk bzw. Produkt als von ihm genehmigt. Erweist sich Letzteres bei der Ab­lieferung als mängelhaft, so hat der Kunde der ecb so rasch als möglich Gelegenheit zu geben, die Mängel zu beheben.

9.4 Dem Kunden steht bei Vorliegen eines Mangels nur ein Nachbesserungsrecht gem. Ziff. 9.3 dieser AGB zu. Weitere Gewährleistungsansprüche wie Wandelung, Minderung und Rücktritt sowie die damit zusammenhängende Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sind ausdrücklich wegbedungen.

10. Haftung

10.1 Die ecb haftet dem Kunden nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für mittlere und leichte Fahrlässigkeit ist wegbedungen. Nur für Körperschäden steht die ecb auch bei mittlerer und leichter Fahrlässigkeit ein. Vorbehalten bleibt ein individuell vereinbarter Haftungsumfang.

10.2 Auch Hilfspersonen und Substituten, die von der ecb bei der Erbringung einer vereinbarten Leis­tung rechtmässig herbeigezogen werden, haften nur bei Absicht und grober Fahrlässigkeit. Im Fal­le des rechtmässigen Beizugs einer Hilfsperson haftet die ecb ausschliesslich für die gehörige Auswahl, Instruktion, Überwachung und Organisation der Hilfsperson, im Falle der rechtmässigen Substitution ausschliesslich für die gehörige Auswahl und Instruktion des Substituten.

10.3 Der Haftungsausschluss gem. Ziff. 10.1 und Ziff. 10.2 dieser AGB gilt sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche und quasi-vertragliche Ansprüche.

10.4 Soweit es gesetzlich zulässig ist, wird die Haftung für indirekte oder mittelbare Schäden, entgange­ner Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter sowie für Mangelfolgeschäden aus­geschlossen.

10.5 Die ecb haftet nicht für unvorhergesehene Verzögerungen und Nichterfüllung, welche infolge höhe­rer Gewalt (wie z.B. Streik, Mobilmachung, Krieg, Transportstörungen, Aufruhr oder Sabotage) oder nicht von ihr zu vertretender Ereignisse entstehen.

10.6 Schäden, welche die ecb oder einer ihrer beigezogenen Dritten (Hilfsperson oder Substitut) bei der Vertragserfüllung erlitten hat, muss der Kunde der ecb in vollem Umfang ersetzen, es sei denn, den Kunden trifft kein Verschulden. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde eine Installation bzw. Anlage vor einer Kontrolle oder Messung durch die ecb unsachgemäss bedient oder manipuliert.

11. Abtretung, Übertragung und Verpfändung

11.1 Der Kunde kann Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit der ecb ohne deren vorherige schrift­liche Zustimmung weder abtreten, übertragen noch verpfänden.

12. Schutzrechte

12.1 Mit dem Erbringen der vertraglichen Leistung werden keine Urheberrechte oder gewerblichen Schutzrechte von der ecb auf den Kunden übertragen.

12.2 An den Kunden überreichte Unterlagen wie Lernmaterialien, technische Pläne und Expertisen bleiben geistiges Eigentum der ecb, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist. Sie dürfen weder kopiert, vervielfältigt noch Dritten in irgendeiner Weise zur Kenntnis gebracht werden.

13. Vertraulichkeit

13.1 Die Vertragsparteien behandeln alle Tatsachen und Informationen vertraulich, die weder offen­kundig noch allgemein zugänglich sind. Die Vertraulichkeit ist schon vor Beginn des Vertrags­abschlusses zu wahren und bleibt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. Vorbe­halten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.

13.2 Die Vertragsparteien überbinden ihre Geheimhaltungspflicht gemäss Ziff. 13.1 dieser AGB auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer, Unterlieferanten sowie weitere zur Vertragserfüllung beigezoge­ne Dritte.

14. Datenschutz

14.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Bestimmungen der Schweizerischen Datenschutzge­setzgebung einzuhalten. Sie verpflichten sich, alle wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit die im Rahmen der Vertragsabwicklung anfallenden Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter wirksam geschützt sind.

14.2 Die Vertragsparteien überbinden die Verpflichtungen gemäss Ziff. 14.1 dieser AGB auf ihre Mit­arbeitenden, Subunternehmer, Unterlieferanten sowie weitere zur Vertragserfüllung beigezogene Dritte.

14.3 Die Übermittlung von Informationen per E-Mail zwischen den Vertragsparteien erfolgt im Wissen, dass sich dieses Medium für Vertrauliches nicht eignet. Der Kunde ist mit der Übermittlung von Daten per E-Mail ohne Passwortschutz einverstanden, es sei denn, er teilt der ecb ausdrücklich mit, dass er auf andere Weise kommunizieren möchte. Auf Wunsch des Kunden erfolgt die Kom­munikation per E-Mail mit Passwortschutz oder auf postalischem Weg.

14.4 Der Kunde gestattet der ecb die zur Vertragserfüllung und für ein Inkasso notwendige Weitergabe von Daten an Dritte.

15. Vertragsbeendigung

15.1 Der Vertrag wird durch die vollständige Leistungserbringung oder den Ablauf einer individuell ver­einbarten Vertragsdauer beendet.

15.2 Das Vertragsverhältnis kann von jeder Vertragspartei jederzeit schriftlich gekündigt bzw. wider-rufen werden. Die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen sind abzugelten.

15.3 Schadensersatzansprüche wegen Vertragsauflösung zur Unzeit bleiben vorbehalten. Ausgeschlos­sen ist der Ersatz entgangenen Gewinns.

16. Vertrags- und Bedingungsänderungen

16.1 Änderungen und Ergänzungen des Individualvertrages bedürfen der Schriftform.

16.2 Die ecb behält sich das Recht vor, die AGB neu zu gestalten und abzuändern. Er wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig informieren. Wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsmitteilung folgt, der Änderung wider­spricht, gelten die geänderten AGB als vom Kunde genehmigt. Stimmt der Kunde der Änderung nicht zu, behält sich die ecb vor, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer allfälligen Kündi­gungsfrist zu beenden. Die Änderungsmitteilung enthält den Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs sowie auf die Bedeutung des Unterlassens eines Widerspruchs und erfolgt per Post.

17. Rangfolge der Vertragsbestandteile

17.1 Bei Widersprüchen zwischen dem Individualvertrag, den AGB und der Offerte gehen die Bestim­mungen des Individualvertrages denjenigen der AGB und Letztere denjenigen der Offerte vor.

18. Salvatorische Klausel

18.1 Werden einzelne Bestimmungen des Vertrages von einem zuständigen Gericht als ungültig oder als nicht rechtskräftig angesehen, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall eine Vereinbarung treffen, welche die betreffende Bestimmung durch eine wirksame, wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung ersetzt.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

19.1 Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) werden wegbedungen.

19.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis zwischen der ecb und einem Geschäftskunden entstehenden Streitigkeiten ist Bern. Kunden, die Verbraucher sind, können das Gericht an ihrem Wohnsitz oder jenes in Bern anrufen. Die ecb hat Verbraucher an dessen Wohnsitz zu beklagen (Art. 32 Abs. 1 ZPO).

19.3 Die ecb behält sich ausdrücklich das Recht vor, jeden ihrer Kunden an dessen Wohnsitz gericht­lich zu belangen.

Version 2.0 vom 04.04.2017

Besondere Bedingungen für Kurse und Schulungen der energiecheck bern ag

1. Anwendungsbereich und Geltung

1.1 Die „Besonderen Bedingungen für Kurse und Schulungen der ecb“ gelten für Bildungs­dienstleistungen (Schulung, Kurs, Workshop etc.) der energiecheck bern ag (nachfolgend „ecb“ genannt) ergänzend zu den „Allgemeine Geschäftsbedingungen der energiecheck bern ag“ (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet). Im Falle von Widersprüchen gehen die vorliegenden Be­sonderen Bedingungen vor.

1.2 Mit der Anmeldung zur entsprechenden Bildungsveranstaltung (nachfolgend „Kurs“ genannt) bzw. bei individueller Offertstellung durch die Auftragserteilung akzeptiert der Kunde die AGB sowie die vorliegenden Besonderen Bedingungen der ecb.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

2.1 Die Anmeldung für den Kurs erfolgt per E-Mail bzw. über ein Anmeldungsformular, welches per Fax oder per Post an die ecb gesandt wird. Ebenfalls möglich ist eine Online-Anmeldung per Webformular. Bei kundenspezifischen Kursen erstellt die ecb eine individuelle Offerte.

2.2 Die Anmeldung ist verbindlich.

2.3 Eine Anmeldung wird per Post oder per E-Mail bestätigt. Die Bestätigung erfolgt spätestens 10 Tage vor Kursbeginn.

2.4 Mit der Anmeldungsbestätigung entsteht das Vertragsverhältnis zwischen der ecb und dem Kunden. Bei kundenspezifischen Kursen wird der Vertrag mit der Auftragserteilung durch den Kunden geschlossen.

3. Durchführung und Teilnahme

3.1 Die minimale und maximale Teilnehmerzahl ist je Kurs festgelegt. Wird die minimale Teil­nehmerzahl nicht erreicht, behält sich die ecb das Recht vor, den Kurs nicht durchzuführen.

3.2 Die Teilnehmerberücksichtigung erfolgt entsprechend der Reihenfolge der Anmeldungseingän­ge.

3.3 Wer nicht für den aktuellen Kurs berücksichtigt werden kann, wird nach Rücksprache für den nächstmöglichen Kurs bestätigt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Kurskosten umfassen die Teilnahmegebühr inkl. Hand-outs sowie weitere Leistungen ge­mäss Kursbeschreibung.

4.2 Die Kurskosten werden gemäss Kursbeschreibung in Rechnung gestellt. Enthält diese keine Angaben zur Rechnungsstellung werden die Kurskosten mit der Auftragsbestätigung in Rech­nung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum.

4.3 Die ecb behält sich das Recht vor, einen angemeldeten Kunden erst resp. nur zum Kurs zuzu­lassen, wenn er die in Rechnung gestellten Kurskosten bezahlt hat.

4.4 Mitglieder, die dem GAV des Elektro-Installationsgewerbes unterstellt und bei der Paritätischen Berufskommission des Kantons Bern gemeldet sind, erhalten 50% der Kurskosten durch die Paritätische Kasse zurückerstattet.


5. Rücktritt und Annullation

5.1 Will der Kunde trotz definitiver Kurszuteilung den Kurs nicht antreten und vom Vertrag zurück­treten, so hat er dies der ecb schriftlich mitzuteilen. Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.

5.2 Bei einer Abmeldung schuldet der Kunde der ecb folgende Vergütung:

– bis 30 Tage vor Kursbeginn: keine Kosten

– bis 15 Tage vor Kursbeginn: 50 Prozent der Kurskosten

– weniger als 15 Tage vor Kursbeginn: volle Kursgebühr.

5.3 Im Falle einer Kursannullation durch die ecb werden keine Kurskosten erhoben. Allfällig bereits in Rechnung gestellte und bezahlte Kurskosten werden vollständig rückerstattet.

6. Bild- und Tonaufnahmen

6.1 Ohne ausdrückliches Einverständnis der ecb dürfen während des gesamten Kurses kei­ne Bild- und resp. oder Tonaufnahmen gemacht werden.

6.2 In jedem Fall unterliegen Bild- und Tonaufnahmen den Bestimmungen der Datenschutzgesetz­gebung.

7. Haftung und Versicherung

7.1 Das Benutzen der Räumlichkeiten der ecb und der Kursorte erfolgt auf eigene Gefahr. Für Dieb­stahl und Verlust von Gegenständen übernimmt die ecb keine Haftung.

7.2 Jeglicher Versicherungsschutz (Unfall, Haftpflicht etc.) ist Sache des teilnehmenden Kunden.

Version 2 vom 04.04.2017

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